Bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen!

Makler übergibt Schlüssel

Bei AR Immobilien & Verwaltung finden Sie alles rund um Immobilien und deren Verwaltung.
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

  • Makler Tätigkeiten

  • Immobilienverwaltung

  • Hausmeister-Service

Immobilien/Makler


Hier finden Sie unser Portfolio, was zum Verkauf steht und zur Vermietung

Makler übergibt Schlüssel

ImmobilienVerwaltung


Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen rund um die Immobilienverwaltung.

Hausverwaltung Stempel

Grundleistungen

  1. Wirtschaftsplan

  2. Jahresabrechnung

Jahresabrechnung und Status
Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.

  1. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG UND NIEDERSCHRIFT

  2. HAUSORDNUNG

  3. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT

  4. GELDVERWALTUNG

  5. RECHNUNGSKONTROLLE UND −ANWEISUNG

  6. BUCHFÜHRUNG

  7. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM

  8. AUFTRAGSVERGABE

  9. ÜBERWACHUNG

  10. SOFORTMASSNAHMEN

  11. SCHLÜSSEL−BESTELLUNGEN

  12. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

Der Verwalter-/in veranlasst die Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend

  1. Allgemeine Verwaltung

BESONDERE LEISTUNGEN

  1. Zusatzleistungen

Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart

- Übersendung der Versammlungsniederschriften: Der Verwalter-/in stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu.- Information des Beirats: Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien).- Instandhaltung und Instandsetzung: Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. Überwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.- Gehaltsabrechnungen: Lohn− und Lohnnebenkosten−Abrechnung für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.- Beitreibung von Hausgeldforderungen: Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.

  1. Übernahme der Verwaltung

Hausmeister Service


Unsere Leistungen im Überblick

Hausmeister Hammer Zollstock

Wir bieten folgende Leistungen an:

  1. Objektbetreuung

  2. Grünanlagen- und Gartenpflege

  3. Entrümpelungs-/Ent-sorgungsarbeiten

  4. Winterdienst

  5. Handwerker- und Reparaturservice

  6. Reinigungsarbeiten Privat und Gewerbe

  7. Treppenhaus-, Dachboden- und Kellerreinigungen

  8. Ausführung kleiner Reparaturen

  9. Beaufsichtigung der Objekte nach Ihren Vorgaben

  10. Überwachung auf Einhaltung der Hausordnung

  11. Gärtnerarbeiten und Laubentfernung

  12. Entkernungen

  13. Reinhaltung von zum Objekt gehörenden Wegen, Garagen und Grünflächen

  14. Reinigung von Schmutzfangeinrichtungen

  15. Mülltonnenservice

  16. Handwerkerservice

Kontakt


Um mit uns Kontakt aufzunehmen nutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.

Impressum


Anbieter dieser Internetseite ist:André Richert
Backhausfeld 32A
31135 Hildesheim
Telefon: (+49) 5121 999 23 23
E-Mail: Info@ar-immobilienverwaltung.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: André RichertHinweise:Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verfügen sie über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen sie auch im Impressum keine solche angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die entsprechenden Angaben zu machen. Das Muster geht davon aus, dass keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und dass der Betreiber der Internetseite nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Für das Muster wurde ferner von einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot ausgegangen, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV gesondert aufgenommen wurde.

Datenschutz


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